AGB
Jörg Bressem, BressemDentsolution
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande. Sämtliche Verträge richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Lieferumfang, – termin, Warenbeschaffenheit, Transportschäden/-verluste
2.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
2.2 Von uns angegebene Versand- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Jörg Bressem, BressemDentsolution, kommt nur in Verzug, wenn ein verbindlicher Liefertermin schuldhaft überschritten wird oder der Besteller nach einer fälligen Lieferung/Leistung erfolglos schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 2 Wochen) gesetzt hat. Unsere Lieferpflicht steht ferner unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
2.4 Angaben und öffentliche Äußerungen (Katalog, Werbeprospekte, Mailings etc.) über Wareneigenschaften gehören nur zur Warenbeschaffenheit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden. Machen andere Hersteller oder deren Gehilfen Beschaffenheitsangaben, so werden diese ebenso nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil oder wenn wir uns diese Angaben ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu eigen gemacht haben.
2.5 Mit Übergabe der Ware an das Frachtunternehmen/Spedition geht die Transportgefahr auf den Besteller über. Sofern der Besteller es wünscht, wird von uns das Transportrisiko auf Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abgesichert. In diesem Fall sind Transportschäden/-verluste jedoch nur versichert und werden nur ersetzt, wenn sie uns unverzüglich nach Ablieferung der Ware (binnen 3 Tagen), bei verdeckten Schäden unverzüglich nach Erkennbarkeit des Transportschadens/-verlustes, schriftlich angezeigt werden. Ferner muss sich der Besteller äußerlich sichtbare Transportschäden und erkennbare Transportverluste (z.B. geöffnete Verpackung) in jedem Fall vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen lassen. Andernfalls entfällt jede Versicherungsleistung.
- Preise
3.1 Preise verstehen sich ab Lager Recklinghausen, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Versand-, ggf. Verpackungs- und Transportversicherungskosten (vgl. Ziff. 2.5).
3.2 Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller.
3.3 Bei einem Bestellwert von unter 200 Euro berechnen wir eine zusätzliche Kleinmengen-Bearbeitungs-und Versandpauschale von 12 Euro.
- Zahlung
4.1 Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend für den Wert der Teillieferung.
4.2 Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.
4.3 Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, gilt für den Eintritt des Verzugs die gesetzliche Regelung. Im Verzugsfall sind wir bis zum Zahlungseingang berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten. Zahlungen des Bestellers ohne konkrete Tilgungsbestimmung dürfen wir auf die älteste fällige Rechnung verrechnen.
4.4 Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
4.5 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt worden.
- Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.
- Verzugsschäden, Rücktritt
6.1 Sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung in Verzug, kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
6.2 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer-/Leistungsverzugs ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg u. ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Besteller zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Rückübertragung der darüber hinausgehenden Sicherheiten nach pflichtgemäßem Ermessen verpflichtet.
- Sach- und Rechtsmängel, Nacherfüllung
9.1 Liegt ein Mangel vor, sind wir berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil unter Angabe der vorher bei uns zu erfragenden RMA-Nummer sowie einer möglichst detaillierten und reproduzierbaren Fehlerbeschreibung einzusenden, ansonsten sind wir berechtigt, die Annahme der zurückgelieferten Produkte zu verweigern. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Sachmangel vorliegt, werden die entstandenen Kosten zu den bei uns jeweils geltenden üblichen Verrechnungssätzen berechnet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers zum Schadensersatz bleibt unberührt
9.2 Rechte des Bestellers wegen Mängeln stehen stets unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge gem. § 377 HGB.
9.3 Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) i.S.v. § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i.S.v. § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich übernommen haben.
9.4 Beim Kauf gebrauchter Sachen sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ausdrücklich eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB oder im Sinne einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gem. § 443 BGB übernommen.
- Allgemeine Haftung, Schadensersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
10.1 Wir haften dem Kunden
- a) für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden
- b) nach dem Produkthaftungsgesetz
- c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, zu vertreten haben.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Entferntere Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige Vermögensschäden, sind von dieser Schadensersatzpflicht nicht erfasst. 10.3 Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gem. 10.2.
10.3 Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
10.4 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen uns gilt 10.1 bis 10.3 entsprechend. Ebenso für Ansprüche, die der Besteller aus übergegangenem Recht geltend macht.
- Verjährung, Hemmung
13.1 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso in Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
13.2 Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, verjähren innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
13.3 Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet automatisch drei Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
- Patente, Ausfuhrbestimmungen
14.1 Sollte ein Dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzungen übernehmen wir nicht.
14.2 Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns angemessen zu bevorschussen.
14.3 Werden von uns gelieferte Erzeugnisse vom Besteller exportiert, so hat der Besteller bei der Ausfuhr die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, bei Wiederausfuhr von Waren US-amerikanischen Ursprungs auch die entsprechenden amerikanischen Vorschriften.
- Schlussbestimmungen
15.1 Der Besteller kann uns gegenüber bestehenden Ansprüchen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.
15.2 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
15.3 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.
15.4 Erfüllungsort ist Recklinghausen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Recklinghausen Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.